Brenner+Ebert GmbH
FAQ

QNG-Zertifizierung - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Mit einer QNG-zertifizierten Eigentumswohnung (Effizienzhaus 40) sichern Sie sich Komfort, Zukunftssicherheit und staatliche Förderungen.

Die QNG-Zertifizierung bewertet ein Gebäude ganzheitlich, von der Wahl der Materialien über den Betrieb bis hin zur Rückbau- und Recyclingfähigkeit. Dabei werden ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte über den gesamten Lebenszyklus hinweg berücksichtigt. Besonders im Zusammenhang mit der staatlichen Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ ist diese Zertifizierung sehr wichtig.

  • Nachhaltigkeit und Umweltvorteile
    Das Siegel bestätigt, dass ein Gebäude den Prinzipien nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens entspricht - Reduzierung der CO2-Emissionen, Ressourcenschonung, Verwendung schadstofffreier Materialien, Barrierefreiheit, Nutzerkomfort.

  • Förderung und finanzielle Anreize
    Es ist eine entscheidende Voraussetzung für Förderprogramme mit höheren Kreditsummen zu besseren Konditionen (zinsgünstigere Darlehen). Aktuell kann ein KfW-Kredit mit einer maximale Fördersumme von 150.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden.

  • Kosteneinsparungen
    Einsparungen beim Energieverbrauch durch höhere Energieeffizienz sowie geringere Instandhaltungs- oder Betriebskosten, da Materialien, Bauweise und Technik nachhaltig und hochwertig gewählt werden.

  • Wertstabilität und Qualitätssicherheit
    Die Zertifizierung steigert den Werterhalt der Immobilie und führt zu besseren Vermarktungsmöglichkeiten, z.B. bei der Vermietung oder einem späteren Wiederverkauf.
    Immobilien mit QNG-Siegel werden besser wahrgenommen und sind auf dem Markt gefragter, da die Kriterien an die hohen Anforderungen von Gebäuden garantiert werden.

Doppelt Steuern sparen mit QNG!
Für Neubauten mit QNG-Zertifizierung sind zusätzliche steuerliche Vorteile möglich:
Kapitalanleger und Vermieter sparen dabei Steuern durch die Abschreibungs-Kombination von 5% degressiver Abschreibung für Neubauimmobilien gem. § 7 Abs. 5a EStG und 5% Sonder-Afa für Mietwohnungsneubau gem. § 7b EStG.
Anleger können dabei im 1. Jahr 5% der Investitionskosten steuerlich geltend machen und in den folgenden Jahren jeweils 5% des jeweiligen Restwertes. Zusätzlich können Sie befristet auf 4 Jahre die Sonder-AfA in Höhe von 5% in Anspruch nehmen.

Dies bedeutet 10% Abschreibung bereits im ersten Jahr!


Folgende unserer aktuellen Projekte erfüllen die Kriterien:

Westhausen, Gartenstraße

Energiestandard Effizienzhaus 40 – Klimafreundliches Wohngebäude. Was bedeutet das?

Was für andere eine Vision ist, ist für uns seit Jahren Standard. Bereits 2020 haben wir als erster Bauträger in Ellwangen begonnen, ein Bauvorhaben im Energiestandard Effizienzhaus 40 (damals „KfW 40 Plus“) zu realisieren. Seither erreichen all unsere Projekte diesen Energiestandard.

Dabei beschreibt der Begriff „Effizienzhaus“ einen energetischen Standard für ein Wohngebäude hinsichtlich der Höhe seines Energiebedarfs sowie der Qualität und Effizienz der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Gebäude lediglich 40 % des Primärenergiebedarfs benötigt, verglichen mit einem Referenzgebäude (nach Gebäudeenergiegesetz).

Ein Gebäude wird als „Klimafreundliches Wohngebäude“ bezeichnet, wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen ein Effizienzhaus 40 ist, wenig Treibhausgase ausstößt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Durch unsere Bauweise werden wir den Anforderungen wie folgt gerecht:

  • Keine fossilen Brennstoffe – geringer CO2 Ausstoß
  • Photovoltaikanlage auf dem Dach
  • Batteriestromspeicher im Untergeschoss
  • Selbstnutzung des von der Photovoltaikanlage erzeugten Stroms
  • Hochgedämmte Gebäudehülle
  • Wärmeerzeugung mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Vorbereitete Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage

Zudem investieren wir in die entsprechende Technik zur Umsetzung eines Mieterstrommodells, so dass die Bewohner den von der PV-Anlage erzeugten Strom selbst nutzen können.

Unsere hochenergetische Bauweise verlängert die Nutzungsdauer der Immobilien und steigert deren Wert.

Degressive AfA – Wer kann wie von dem Wachstumschancengesetz profitieren?

Rückwirkend zum 01.10.2023 können Sie als Kapitalanleger und Vermieter einer Wohnung von der degressiven Abschreibung für Neubauimmobilien gem. § 7 Abs. 5a EStG profitieren. Im ersten Jahr können hierbei 5 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden, in den folgenden Jahren jeweils 5 % des Restwertes.

Das Kaufdatum (notarieller Vertragsabschluss) der Immobilie muss dabei zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegen, außerdem muss die Wohnung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden. Auch der Baubeginn muss in diesem Zeitraum angezeigt werden.

Es ist jederzeit möglich, von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln.

Folgende unserer aktuellen Projekte erfüllen die Kriterien:

Welche Förderungen können Sie beim Kauf unserer Wohnungen in Anspruch nehmen?

Derzeit haben Sie die Möglichkeit, die KfW Förderung “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ zu beantragen und von dem zinsverbilligten Darlehen der KfW zu profitieren.

Zudem können Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende unter bestimmten Voraussetzungen gem. KfW Kreditprogramm 300 "Wohneigentum für Familien" einen speziellen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen, abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder.

Weitere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und deren Konditionen erhalten Sie unter www.kfw.de. Zudem stehen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Wir sind Mitglied beim BPS Bau-Prüfverband Südwest - wie profitieren Sie als Käufer davon?

Der BPS Bau-Prüfverband Südwest ist ein im Jahr 1995 gegründeter Zusammenschluss der beiden südwestdeutschen Landesverbände des BFW Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., der seinen Mitgliedern ein umfassendes Fortbildungsprogramm bietet. Er gehört zu den wichtigsten Veranstaltern bautechnischer Seminare im Bereich der unternehmerischen Wohnungswirtschaft.

Das vielfältige Angebot nutzen wir gerne und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen und Seminaren rund um verschiedenste Themen (Energieeffizientes Bauen, Qualitätssicherung, Baurecht, neue Gesetze, Normen und Verordnungen, Baustoffe und Konstruktionen, etc.) teil. So können wir eine kontinuierliche Verbesserung und Optimierung bei der Planung und Umsetzung unserer Projekte gewährleisten.

Sind die Wohnungen barrierefrei?

Unsere Bauausführung ist barrierearm, nicht explizit barrierefrei gem. DIN 18040.

Unsere standardmäßige Ausstattung beinhaltet:

  • Barrierefreie Hauszugänge
  • Aufzug von der Tiefgarage bis in alle Geschosse
  • Bodenebene Duschen
  • Großzügige Bewegungsflächen
  • Sprechanlage mit Kamera am Eingang und Bildschirm in der Wohnung
  • Großzügige Terrassen, Balkone und ggf. Dachterrassen
  • Parkett in allen Wohn/Ess- und Schlafräumen sowie Küchenbereichen
  • Fliesen in Bädern, Gäste-WCs und Abstellräumen
  • Fußbodenheizung mit Zonenregelung

Auf Wunsch kann die Balkon- oder Terrassentür auch als Schiebetür mit barrierearmer Schwelle (2 - 2,5 cm) ausgeführt werden (kostenpflichtiger Sonderwunsch).

Zudem sind unsere Wohnanalgen stets hausmeisterbetreut, so dass alle anfallenden Tätigkeiten, wie beispielsweise das Schneeschippen, die Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen oder die Reinigung des Treppenhauses nicht von den Bewohnern übernommen werden müssen.

Wie gestaltet sich der Kaufprozess einer Wohnung?

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an, wenn Sie sich für eine unserer Wohnungen interessieren, wir reservieren diese dann gerne einige Tage unverbindlich für Sie. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise Darlehensangelegenheiten mit Ihrer finanzierenden Bank abzuklären und einen persönlichen Termin bei uns in Ellwangen oder, bei entsprechendem Baufortschritt auch gerne direkt auf der Baustelle, wahrzunehmen, um offene Fragen und sonstige Angelegenheiten zu besprechen.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, eine Wohnung zu erwerben, übergeben wir Ihre Daten zur Vorbereitung des Kaufvertragsentwurfes an das Notariat. Sie erhalten den Vertragsentwurf samt Teilungserklärung direkt vom Notariat. Unter Einhaltung der gesetzlich geforderten 14-Tagesfrist, in der Sie die Möglichkeit haben, den Vertrag eingehend zu prüfen, vereinbaren wir einen entsprechenden Notartermin zur Vertragsunterzeichnung.

Welche Kosten kommen beim Kauf einer Wohnung auf Sie zu?

Neben dem Kaufpreis der Wohnung inkl. aller Stellplätze fallen zusätzliche Nebenkosten - Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag - an. Diese betragen in Summe derzeit ca. 7 – 8 % des Gesamtkaufpreises.

Wir erheben für den Verkauf unserer Wohnungen keinerlei zusätzliche Maklerprovision o.ä., da der Vertrieb direkt über uns erfolgt und kein Vermittler dazwischengeschaltet ist.
Kosten für eine eventuelle Kaufpreisfinanzierung müssen vom jeweiligen Erwerber selbst getragen werden.

Sonderwünsche, die nicht zu unserer Standardausführung gem. Baubeschreibung gehören, werden Ihnen nach vorheriger Angebotserstellung entweder von uns oder direkt vom ausführenden Handwerker in Rechnung gestellt.

Ändert sich der Kaufpreis, falls die Bau- oder Materialkosten während der Bauphase steigen?

Nein. Bei den von uns veranschlagten Kaufpreisen handelt es sich um Festpreise, die keinerlei Schwankungen oder Änderungen unterliegen, falls die Bau- oder Materialkosten während der Bauphase steigen sollten.

Anders verhält es sich allerdings bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes. Unsere Kaufpreise sind Bruttopreise, bei deren Kalkulation wir bis dato von einem Umsatzsteuersatz von 19 % ausgehen. Ändert sich der Umsatzsteuersatz vor vollständiger Fertigstellung des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens nach oben oder nach unten, passt sich der Kaufpreis teilweise entsprechend der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung an.

Wann / Wie erfolgt die Begleichung des Kaufpreises?

Die Begleichung des Kaufpreises erfolgt in 7 Raten unterschiedlicher Höhe gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Je nach Baufortschritt enthalten Sie eine entsprechende Rechnung von uns.

Welche Schritte erfolgen nach dem Kauf der Wohnung bis zu deren Übergabe an den / die neuen Eigentümer?

Bei jedem Bauvorhaben stehen einige „Big Steps“ an, über die wir Sie stets rechtzeitig informieren.

  • Werkplanung / Elektroplanung
    Wir besprechen mit Ihnen den Grundriss Ihrer Wohnung sowie die Realisierung eventueller Sonder- und Änderungswünsche. Parallel hierzu setzt sich der Elektriker mit Ihnen in Verbindung, um die Elektroanschlüsse in Ihrer Wohnung festzulegen.
  • Richtfest
    Wir freuen uns immer sehr, wenn es an der Zeit ist, ein Richtfest mit den zukünftigen Eigentümern sowie einigen Handwerkern und den ausführenden Fachplanern zu feiern.
  • Bemusterung
    Zu gegebener Zeit laden wir Sie zur Bemusterung ein und präsentieren Ihnen die Wand-, Decken-, Fliesen-, Parkett- und Steckdosenmuster sowie die Türen laut Baubeschreibung. Falls möglich, führen wir die Bemusterung auf einer unserer anderen Baustellen durch, bei der wir eine nahezu fertig gestellte Wohnung mit den Mustern der Wohnungsausstattung bestücken können.
  • Badbesprechung
    Die ausführende HLS-Firma führt mit Ihnen die abschließende Besprechung Ihres Badezimmers auf der Baustelle durch. In diesem Zuge können Sie außerdem unsere Standard-Ausstattungsgegenstände in der Badausstellung der Firma Reisser in Aalen besichtigen oder dort ggf. Sonderausstattungsgegenstände aussuchen.
  • Fliesenbesprechung
    Der Fliesenleger bespricht mit Ihnen die Verlegung der Boden- und Wandfliesen vor Ort.
  • 1. Eigentümerversammlung
    Die Hausverwaltung lädt alle Käufer zur 1. Eigentümerversammlung ein, bei der grundlegende Angelegenheiten besprochen und festgelegt werden, zudem wird der Verwaltungsbeirat gewählt.
  • Abnahme Sonder- und Gemeinschaftseigentum
    Nachdem die Gemeinschaftsflächen sowie die Wohnungen bezugsfertig sind, finden die entsprechenden Abnahmen und Übergaben statt.

Wir informieren Sie generell regelmäßig über den aktuellen Stand des Bauvorhabens, welche Gewerke bisher vergeben wurden und welche nächsten Schritte anstehen, um Sie bestmöglich am „Wachsen“ Ihrer Wohnung teilhaben zu lassen.

Individuelle Kundenwünsche vs. standardmäßige Bauausführung – was kann / was muss?

Generell versuchen wir, so gut wie möglich auf Ihre individuellen Wünsche bei der Gestaltung Ihrer Traumwohnung einzugehen. Dabei sind einige Änderungen gegenüber unserer geplanten Ausführung möglich und umsetzbar, bestimmte Wünsche können jedoch aufgrund bautechnischer Vorgaben und Regularien nicht realisiert werden.

Generell ist es nicht möglich, Änderungen an der Außendarstellung (Fassade, etc.) vorzunehmen. Je nach Baufortschritt können nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung aber in der Regel problemlos verschoben oder weggelassen werden. Auch die Gestaltung des Bades kann größtenteils im Rahmen der technischen Möglichkeiten individuell umgesetzt werden.

Gerne unterhalten wir uns in einem persönlichen Gespräch über Ihre Wünsche und deren Realisierbarkeit!

Welche monatlichen Kosten entstehen nach Fertigstellung und Übergabe der Wohnung - Hausgeld / Nebenkosten?

Es ist generell schwierig, pauschale Aussagen über die Höhe des monatlichen Hausgeldes und die Nebenkosten zu treffen. Diese Kosten sind unter anderem von der Größe der Wohnung sowie der Anzahl der Bewohner einer Wohneinheit abhängig.

Um die Berechnung des monatlich zu entrichtenden Hausgeldes kümmert sich die Hausverwaltung. Diese wird gem. Teilungserklärung für die ersten drei Jahre von uns bestellt. Die Hausverwaltung erstellt einen entsprechenden Wirtschaftsplan, in dem die Höhe der monatlichen Zahlungen inkl. aller allgemeinen Versicherungen, Wartungsverträge, Rücklagen, Gebühren, Allgemeinstrom, Warmwasser, Heizung, Hausmeister / Grünanlagenpflege sowie die individuellen Vorauszahlungen für die Nebenkosten aufgeführt sind. Die monatlichen Stromkosten sowie persönliche Ausgaben für beispielsweise Internet / Telefon / TV sind nicht in den kalkulierten Nebenkosten enthalten.

Kontaktieren Sie uns
wenn Sie Fragen haben

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen, Anliegen oder für weitere Informationen zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.